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Entwicklungsgeschichte

7. Dezember 2011 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF). Mit dem Vorhaben soll der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 06.11.2011 umgesetzt werden, die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression zu entlasten, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
27. Januar 2012 Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression abzulehnen (BR-Drs. 847/1/11).
10. Februar 2012 Der Bundesrat beschließt in seiner 892. Sitzung keine Stellungnahme (BR-Drs. 847/11(B)) zu dem Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression (BR-Drs. 847/11).
2. März 2012 Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression (BT-Drs.17/8683) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und den Haushaltsausschuss überwiesen.
19. März 2012 Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression (BT-Drs.17/8683) und der achte Existenzminimumbericht (BT-Drs. 17/5550) werden von den Experten bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss kontrovers diskutiert.
28. März 2012 Der Finanzausschuss des Bundestags stimmt dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (BT-Drs.17/8683) zu.
29. März 2012 Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression (BT-Drs.17/8683) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/9201) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP an. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmen dagegen. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, inflationsbedingte und "nicht gewollte Steuerbelastungen" abzubauen und die Steuerzahler um insgesamt sechs Milliarden Euro zu entlasten, teilt die Bundestagspressestelle mit.
Zudem verabschiedet der Bundestag einen Entschließungsantrag, der für die Zukunft einen verbindlichen, regelmäßigen Tarifbericht zu den Wirkungen der „kalten Progression“ im Steuertarif zusagt.
11. Mai 2012 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz, mit dem der Bundestag den Effekt der sogenannten kalten Progression abbauen möchte (BR-Drs. 201/12), in seiner Plenarsitzung gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 201/1/12) nicht (BR-Drs. 201/12(B)). Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Bundesregierung plane daher, den Vermittlungsausschuss anzurufen, heißt es in einer Pressemitteilung  (hinterlegt bei der Bundesregierung).
16. Mai 2012 Die Bundesregierung hat zu dem vom Bundesrat abgelehnten Gesetz zum Abbau der kalten Progression den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies teilt sie dem Bundestag in einer Unterrichtung (BT-Drs. 17/9672) mit.
13. Juni 2012 Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kann kein Einigungsvorschlag erzielt werden, die Sitzung wird auf den 27.06.2012 vertagt.
27. Juni 2012

Erneut konnte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat keine Einigung erzielen, so dass die Beratungen vertagt wurden.

12. Dezember 2012 Die Verhandlungen im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression werden mit einem Einigungsvorschlag abgeschlossen (BT-Drs. 17/11842).
17. Januar 2013 Der Bundestag nimmt den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses an (BR-Drs. 35/13). Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem Vermittlungsergebnis noch zustimmen.
1. Februar 2013 Der Bundesrat stimmt dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zu (BR-Drs. 35/13 Beschluss).
25. Februar 2013 Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2013, Teil I Nr. 9, S. 283, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag)

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