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Entwicklungsgeschichte

15. September 2022Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legt den Entwurf für eine 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMWK ).
5. April 2023
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für eine 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz).
20. April 2023Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze dem Bundesrat zu (BR-Drs. 168/23).
12. Mai 2023Der Bundesrat beschließt, keine Einwendung gegen den Gesetzentwurf zu erheben (BR-Drs. 168/23 Beschluss).
16. Mai 2023Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/6824).
26. Mai 2023Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
14. Juni 2023Vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
5. Juli 2023Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags nimmt den Gesetzentwurf an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags) und legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/7625).
6. Juli 2023Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
8. September 2023Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 414/23).
19. September 2023Die Ausschüsse des Bundesrats empfehlen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
29. September 2023Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 414/23 Beschluss).
6. November 2023Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 294).

 

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