Mittwoch, 8.5.2024
Mietkündigung zum Betrieb einer Wohnzimmerkanzlei kann zulässig sein

Will man in seine vermietete Drei-Zimmer-Eigentumswohnung einziehen und dort auch seine Kanzlei betreiben, kann dies ein berechtigtes Interesse für die Kündigung der Mieter darstellen. Entstehe dem Anwalt ansonsten ein "beachtenswerter Nachteil", reiche das aus, so der BGH.

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