Donnerstag, 25.4.2024
Wer andere Staatsbürgerschaft annimmt, kann deutsche verlieren

Der EuGH hat grundsätzlich nichts dagegen, dass nach deutschem Recht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht, wenn Eingebürgerte später wieder ihre alte türkische Staatsangehörigkeit annehmen. Gehe damit auch die Unionsbürgerschaft verloren, müssten die Folgen aber verhältnismäßig sein.

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