Freitag, 26.4.2024
Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel- genauso gut wie Frontmetermaßstab
Die Stadt Lüneburg darf ihre Straßenreinigungsgebühren nach dem Quadratwurzelmaßstab berechnen. Das Niedersächsische OVG hat dies am Mittwoch klargestellt und zwei Berufungen gegen Gebührenbescheide für das Jahr 2018 zurückgewiesen. Der zuvor angewandte Frontmetermaßstab sei nicht vorrangig, teilte das Gericht mit. Mehr lesen
Dienstag, 24.5.2022
Straßenreinigungsgebühr der Stadt Göttingen für Sommer 2018 rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Straßenreinigungsgebühr für den Sommerdienst der Stadt Göttingen für 2018 für rechtswidrig erklärt. Durch methodisch rechtswidrige Kalkulationen entstandene Überdeckungen hätten ausgeglichen werden müssen. Dies sei nicht geschehen. Da die Entscheidung von der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts abweicht, hat die Dritte Kammer die Berufung zugelassen.

Mehr lesen