Donnerstag, 25.4.2024
Unwissenschaftliches Verhalten kostet Professorin Job

Eine Universität darf einer Professorin – ohne vorherige Abmahnung – kündigen, wenn diese sich mit einer Publikation bei der Hochschule beworben hatte, die nicht den Grundsätzen der wissenschaftlichen Redlichkeit entsprach. So das ArbG Bonn.

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