Donnerstag, 7.3.2024
Saarland: Beamte müssen Überstunden in einem Jahr abfeiern - oder bekommen sie bezahlt

Saarländische Behörden müssen Mehrarbeit ihrer Beamten binnen eines Jahres in Freizeit ausgleichen. Danach wandelt sich der Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um, so das BVerwG. Und zwar auch, wenn der Beamte schon verrentet ist und in dem Jahr gar nicht gearbeitet hatte, weil er krank war. 

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