Ein Krankenhaus hatte eine Mitarbeiterin erst zwei Entgeltgruppen herauf- und dann wieder um eine herabgestuft. Das BAG findet diese "korrigierende Rückgruppierung" nicht treuwidrig: In die Höhergruppierung bestehe nur beschränkter Vertrauensschutz.
Mehr lesenDas Land Berlin und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), die zwei Justizangestellte in Serviceeinheiten eines Amtsgerichts gerichtlich erstritten hatten, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Land sei nicht beschwerdeberechtigt, die Tarifgemeinschaft nicht beschwerdebefugt.
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