Mittwoch, 8.5.2024
Cannabisamnestie bei der Einheitsjugendstrafe

Eine Vollstreckungsleiterin kann die Neuberechnung einer Einheitsjugendstrafe nicht durch das erkennende Gericht vornehmen lassen. Durch die Vollstreckung der Strafe kann sie dem OLG Hamm zufolge den Jugendlichen besser beurteilen und den Erziehungsgedanken bei der nachträglichen Entscheidung berücksichtigen.

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