Tim Wybitul ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner im Frankfurter Büro von Hogan Lovells sowie Mitherausgeber der ZD.
Christian Geminn / Paul C. Johannes, Europäisches Datenrecht. DA – DGA – DS-GVO – DMA – DSA – KI-VO, Baden-Baden (Nomos), 2025, ISBN 978-3-8487-7404-3, 149 EUR
ZD-Aktuell 2026, 01268 Das Datenrecht der Union hat in den vergangenen Jahren eine beeindruckende Dynamik entfaltet, die Beratungspraxis, Verwaltung, Gerichte und Wissenschaft gleichermaßen fordert. Es stellt eine Querschnittsmaterie dar, die inhaltlich durch die Nutzung von Daten geprägt ist.
Der Schwerpunkt des Buchs liegt auf den unionsrechtlichen Grundlagen und sechs unmittelbar geltenden Datenverordnungen – vom Data Act über den Data Governance Act bis zu DMA, DSA und der KI-VO. Die genannten Digitalrechtsakte bilden zusammen mit der DS-GVO ein dichtes, teils spannungsreiches Normengeflecht. Das Datenrecht der Union musss neue Zugangs-, Austausch- und Nutzungsregeln mit strikten Datenschutzvorgaben in Einklang bringen. Vor diesem Hintergrund legt das bei Nomos erschienene Handbuch „Europäisches Datenrecht“ unter der Herausgeberschaft von Christian L. Geminn und Paul C. Johannes eine systematische Gesamtdarstellung vor. Das Werk verspricht Klarheit in Begrifflichkeit, Anwendungsbereich und Rechtsfolgen. Die Erstausgabe umfasst 847 Seiten, ist als Hardcover erschienen und ist preislich im erwartbaren Segment für substanzielle Praxishandbücher eingeordnet.
Inhaltlich überzeugt der Ansatz, die teilweise recht neuen Datenrechtsakte nicht isoliert, sondern im Gefüge der unionsrechtlichen Vorgaben und ihrer Wechselwirkungen mit der DS-GVO zu erläutern. Dieser Ansatz ist für die Praxis besonders bedeutsam. Dies liegt auch daran, dass, weil die Datenschutzbehörden ihre Aufgaben zunehmend extensiv auslegen. Die Datenschutzbehörden beanspruchen umfassende Kontrollbefugnisse, soweit bei digitalen Vorgängen (auch) personenbezogene Daten verarbeitet werden. Da der EuGH, nationale Gerichte und vor allem die Behörden diesen Begriff weit auslegen, sehen sich die Datenschutzbehörden nicht selten in einer Vorreiterrolle bei der Kontrolle des Datenrechts der Union.
Das Werk erklärt adressatengerecht den Regelungsgehalt der einzelnen Verordnungen, grenzt ihre persönlichen und sachlichen Anwendungsbereiche ab und zeigt die jeweils ausgelösten Compliance-Pflichten auf. Besonders hilfreich ist der wiederkehrende Fokus auf die unionsrechtskonforme, einheitliche Auslegung zentraler Rechtsbegriffe sowie auf Querbezüge zum deutschen Recht, was für die tägliche Rechtsanwendung in Unternehmen und Behörden wichtig ist. Dass die Darstellung die vielfachen Kollisions- und Schnittstellenfragen mit der DS-GVO konsequent mitdenkt, erhöht ihre praktische Brauchbarkeit erheblich.
Der Aufbau folgt sechs klar konturierten Schwerpunkten, die das Feld des Datenrechts sachgerecht erschließen. Der grundrechtliche Rahmen ordnet das Datenrecht in die unionsgrundrechtlichen Freiheits- und Schutzgarantien ein und bereitet damit die Abwägung zwischen Datenökonomie und Persönlichkeitsrechten vor. Der „Marktplatz der Daten“ sowie die Kapitel zu Datendiensten und -produkten strukturieren die neuen Zugangs- und Nutzungsmodelle einschließlich der Rollen- und Haftungsfragen entlang der maßgeblichen Verordnungen. Das Datennutzungs- und -steuerungsrecht, die Ausführungen zur KI-gestützten Datenanalyse und das Datenschutzrecht bündeln sodann die materiell- und verfahrensrechtlichen Anforderungen und zeigen, wie technische Innovation und rechtliche Compliance zusammengedacht werden müssen.
Als Praxishandbuch hat das Werk besonderen Wert für seine Kernzielgruppen. Unternehmensjuristinnen und -juristen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Datenschutz- und Compliance-Beauftragte, Betriebsräte, Aufsichtsbehörden, Verbände und Forschungseinrichtungen finden eine klar strukturierte, verständliche und zugleich detaillierte Darstellung, die unmittelbare Anwendung im Beratungs- und Entscheidungsalltag erlaubt. Dies wird durch die konsequente Herausarbeitung der Adressatenkreise, der Pflichtenlage und der Rechtsfolgen in jedem Rechtsakt gefördert. Die Herausgeber, ausgewiesene Experten des Datenschutz-, Datenwirtschafts- und Datenregulierungsrechts, haben ein Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis versammelt, was die dogmatische Tiefe und die Anwendungsnähe des Bandes sichtbar prägt.
Insgesamt ist „Europäisches Datenrecht“ ein gelungenes, in seiner Systematik überzeugendes und längst überfälliges Handbuch, das ein dynamisches Rechtsgebiet sinnvoll erklärt und erläutert. Die Kombination aus normativer Durchdringung, systematischen Querbezügen – insbesondere zur DS-GVO – und praxisorientierten Auslegungsleitlinien setzt einen Referenzpunkt für die rechtsanwendende Praxis in Unternehmen, Kanzleien und Behörden. Wer im europäischen Datenrecht belastbare Orientierung sucht, findet hier eine verlässliche, gut lesbare und handhabbare Grundlage.
Das Handbuch empfiehlt sich damit als Arbeitsmittel erster Wahl für alle, die an der Schnittstelle von Datenwirtschaft, Regulierung und Grundrechtsschutz beraten und entscheiden.