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Kröpfl, Sammlung datenschutzrechtlicher Entscheidungen (DatSlg)

Dr. Eugen Ehmann ist Regierungsvizepräsident von Mittelfranken sowie Mitglied im Wissenschaftsbeirat der ZD.

Kröpfl, Maximilian, Sammlung datenschutzrechtlicher Entscheidungen (DatSlg), Nr. 1-112, Jänner-Juni 2025 (Jan Sramek Verlag), 2025, ISBN 978-3-7097-0403-5, 44,90 EUR

ZD-Aktuell 2026, 01136   Im Jahr 2025 neu mit einer auf Fortsetzung angelegten und ausschließlich gedruckt verfügbaren Sammlung datenschutzrechtlicher Entscheidungen zu beginnen, erscheint ungewöhnlich. Denn Gerichtsentscheidungen zum Datenschutz sind im Volltext in großer Zahl gratis verfügbar. Und dass eine relevante Entscheidung nicht im Internet abrufbar wäre, kommt allenfalls im seltenen Einzelfall vor. Allerdings sind die abrufbaren Volltexte meist so umfangreich, dass ihre Auswertung sehr aufwändig ist.

Hier will die Sammlung erkennbar ansetzen. Sie enthält insgesamt 112 Entscheidungen aus Österreich und Deutschland, ferner eine Anzahl von Entscheidungen der Gerichte der Europäischen Union. Sie sind alle im ersten Halbjahr 2025 ergangen. Erschlossen werden sie durch eine „Übersicht nach Themen“, die den in Form von zusammenfassenden und durchnummerierten Sätzen dargebotenen Entscheidungen vorangestellt ist. Diese Übersicht enthält 84 Stichworte von „Aufgaben der Aufsichtsbehörden“ über „Gerichtlicher Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde“ bis hin zu „Zweckbindungsgrundsatz“.

Die mit dieser Vorgehensweise verbundene einerseits geistige, andererseits juristisch-handwerkliche Leistung beeindruckt schon ob ihres schieren Umfangs. Die Qualität der Ergebnisse beeindruckt ebenso. Wer sich davon ein Bild verschaffen will, möge zB einen Blick in Nr. 35 der Entscheidungssammlung werfen. Dort ist das Urteil des EuGH v, 27.2.2025 - C-203/22 (ZD 2025, 261 mAnm Radkte = MMR 2025, 421 mAnm Hense/Niekrenz), welches sich mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Daten Dritter bei Bonitätsauskünften befasst, in 17 Sätzen, denen eine sorgfältige Kurzfassung des Sachverhalts vorangestellt ist, sehr präzise zusammengefasst.

Spannend wird sein, ob diese Vorgehensweise längerfristig auf einem so hohen Niveau durchzuhalten ist. Im Vorwort der Sammlung ist ausgeführt, dass es künftig „alle zwei Monate Nachschub geben“ werde. Diese Ankündigung ist mit dem inzwischen erschienenen zweiten Band zumindest für die Monate Juli und August 2025 eingehalten worden.

Spezifisch für den deutschen Leserkreis erscheint von Bedeutung, dass Entscheidungen österreichischer Gerichte in relevanter Zahl enthalten sind, ohne dass deshalb die deutsche Rspr. (auch der Instanzgerichte) vernachlässigt wurde. Aus Sicht des Rezensenten hätte die österreichische Rspr. zum Datenschutz stärkere Beachtung verdient, als ihr in Deutschland in aller Regel zuteil wird. Hier erweist sich die Sammlung als ein sehr bequemes Zugangsinstrument.

Mit ihrer spezifischen Art der Aufbereitung schließt die Sammlung eine Lücke. Sehr zu begrüßen wäre dabei, wenn sie auch in elektronischer Form und als Gesamtsammlung durchsuchbar angeboten würde. Es erscheint kaum vorstellbar, dass bei absehbar wohl bis zu sechs Bänden pro Kalenderjahr nach zwei oder drei Jahren eine Recherche mit einer Einzeldurchsicht sämtlicher dann vorhandener Bände noch in vertretbarer Zeit möglich sein wird.


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