Christian Dick, Master of European Administrative Management, B.A. in European Business Administration, Betrieblicher Datenschutzbeauftragter IHK, ist seit 2020 Datenschutzkoordinator der Firma Schweers CONSULT GmbH in Meerbusch.
Peter Gola/Gregor Thüsing, Handbuch Beschäftigtendatenschutz, Aktuelle Rechtsfragen und Umsetzungshilfen, Frechen (DATAKONTEXT) 9. Aufl. 2025, ISBN 978-3-89577-888-9, 169,99 EUR
ZD-Aktuell 2025, 01401 Schon seit gut vierzig Jahren entwickeln sich in Deutschland immer wieder Debatten über das Thema Beschäftigtendatenschutz. Die Intensität dieser Debatten hat in diesem Zeitraum immer mehr an Fahrt aufgenommen. Gesetzlich fixiert wurde das Thema Beschäftigtendatenschutz allerdings erstmals im Jahre 2009 in § 32 BDSG aF, damals auch nur ansatzweise. An besonderer Schubkraft hat das Thema Beschäftigtendatenschutz durch das Inkrafttreten der DS-GVO gewonnen, welche den Blick darauf gelenkt hat, dass gerade dieser Bereich des Datenschutzes in speziellerer und eingehenderer Weise kodifiziert werden muss.
Zudem gab es bis heute immer wieder neue Gesetzesinitiativen verschiedener deutscher Bundesregierungen, zuletzt erarbeitet vom Justizministerium der von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Ampelkoalition. Diese Gesetzesvorhaben sind jedoch nie über das Entwurfsstadium hinausgekommen, weil bis heute kein Beschäftigtendatenschutzgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist.
In der Fachliteratur in Deutschland ist die Zahl der Bücher zum Thema Beschäftigtendatenschutz überschaubar. Unter diesen sticht in besonderer Weise das „Handbuch Beschäftigtendatenschutz“ der Autoren Prof. Peter Gola und Prof. Dr. Gregor Thüsing hervor, welches im Frühjahr 2025 in 9. Auflage erschienen ist. Das Thema Beschäftigtendatenschutz und dessen Implikationen auf nationaler Ebene werden sehr gut in den Kontext der DS-GVO und der europäischen Normen eingeordnet. Weiterhin werden die Regelungen der DS-GVO im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht dargestellt.
Ein besonderes Augenmerk legt das vorliegende Buch auf Art. 88 DS-GVO, welcher eine Regelungsbefugnis des Beschäftigtendatenschutzes auf nationaler Ebene statuiert (Kapitel 2). Explizit wird hier auf die Auslegung des Beschäftigtenbegriffs des EuGH verwiesen, der auch Beamte als Beschäftigte einstuft. Auch für Nicht-Juristen wird das Verhältnis zwischen der DS-GVO und den nationalen Beschäftigtendatenschutznormen gut nachvollziehbar.
Wichtig ist insb. Kapitel 2 des vorliegenden Buches, in dem die Problematik dargestellt ist, dass der EuGH im Jahre 2023 § 26 BDSG beanstandet hat und § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG für ungültig erklärt hat. (S. 90, Rn. 178 ff.).
Kapitel 3 des Handbuchs stellt die datenschutzrechtlichen Regelungsansätze dar. Dieses Kapitel liefert ein umfangreiches Fundament für die Praxis im Datenschutz, insb., was die Darstellung der Grundsätze des Datenschutzes anbelangt.
In praxisnaher Weise ist darüber hinaus das Zusammenspiel der DS-GVO mit dem BDSG dargestellt. Der Überblick über die personenbezogenen Daten im Beschäftigungskontext und die Darstellung von problematischen Fallkonstellationen, die sich hier ergeben können, ist ebenfalls anschaulich.
Sinnvoll und für die tägliche Arbeit im Datenschutz unverzichtbar ist überdies die Darstellung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Kapitel 6, Abschnitt 5 (S. 154 ff.).
Außerordentlich schwierig und speziell ist das Thema der zweckändernden Verarbeitungen, deren Voraussetzungen vom Gesetzgeber streng geregelt sind. Diese Thematik wird in gut verständlicher Weise, gestützt auf äußerst praxistaugliche Beispiele, erläutert. (Kap. 13, S. 339 ff.).
Hochaktuell ist schließlich Kapitel 15, in dem die „Verarbeitung von Beschäftigtendaten unter Nutzung des Internets“ dargestellt wird (S. 371 ff.). Gerade in diesem Bereich gibt es viele Fallstricke für den Arbeitgeber, welche Art der Erhebung zulässig ist und in welchen Fällen für den Arbeitgeber ein Riegel vorgeschoben ist. So wird in ausführlicher Weise veranschaulicht, dass Datenerhebungen hinter dem Rücken der Bewerber unzulässig sind, und es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, die personenbezogenen Daten grundsätzlich direkt beim Bewerber zu erheben und nicht ohne dessen Kenntnis oder Mitwirkung einzuholen.
Das ebenso aktuelle Thema der Digitalisierung steht darüber hinaus im Fokus des vorliegenden „Handbuch Beschäftigtendatenschutz“. Beleuchtet wird in Kapitel 16 im Speziellen die „Digitale Kontrolle und Steuerung von Beschäftigten“ (S. 391 ff.). In diesem Kontext werden zB die Frage der Zulässigkeit digitaler Überwachung und die Palette digitaler Überwachungstechnik akkurat beleuchtet (Kap. 16, Abschn. 3, S. 398 ff.).
Imminent wichtig ist schließlich das Thema der besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Der Verarbeitung dieser Daten sind strenge und enge Grenzen gesetzt. Diese Thematik wird in Kapitel 19 behandelt. (S. 477 ff.)
Außerordentlich bedeutsam ist schließlich der Umgang mit Datenschutzverstößen und die Rechtsfolgen, die der Gesetzgeber hier vorgesehen hat. Hier geht es auch um die Haftung der Arbeitnehmer und die Haftung der Arbeitgeber. Diese Thematik ist gut nachvollziehbar in Kapitel 31 „Sanktionierung von Datenschutzverstößen“ (Art. 83 DS-GVO, § 42 BDSG) beschrieben.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass das vorliegende Handbuch in äußerst profunder Weise die ganze Bandbreite des Beschäftigtendatenschutzes in all seinen Facetten abhandelt. Bemerkenswert ist, dass das Buch keineswegs zu theorielastig ist, sondern vielmehr in, auch für Nicht-Juristen, verständlicher Weise, angereichert durch zahlreiche anschauliche Fallbeispiele, ein sehr gutes Rüstzeug für die tägliche Praxis bietet. Somit ist das vorliegende Buch auch jederzeit als Nachschlagewerk geeignet. Es ist für all diejenigen, die im Datenschutz tätig sind, für Personalverantwortliche und auch für Juristen eine ausgezeichnete Hilfestellung im beruflichen Alltag und die Auseinandersetzung mit diesem Buch ist daher äußerst empfehlenswert.