ZD-Aktuell 2025, 01267 Das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt/M., das die datenschutzrechtliche Aufsicht über sieben mittel- und südwestdeutsche (Erz-)Bistümer ausübt, führt in unregelmäßigen Abständen bei den im Zuständigkeitsbereich befindlichen Einrichtungen anlasslose Prüfungen durch, die technische, organisatorische und rechtliche Aspekte des Datenschutzes betreffen. Die Beobachtungen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Auffälligkeiten sind hier abrufbar.
Dabei werden Datenschutzmaßnahmen gleichartiger Einrichtungen untersucht, um die gesetzeskonforme Umsetzung des Datenschutzes festzustellen und auf verbesserungswürdige oder ggf. sogar fehlerhafte Aspekte hinweisen zu können. Das Kath. Datenschutzzentrum Frankfurt/M. kommt mit diesen anlasslosen Prüfungen seinen im Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) festgeschriebenen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen, insb. seiner in § 44 Abs. 3 lit. a KDG beschriebenen Beratungsfunktion, nach.
Aktuell wurden mehr als 240 Webseiten von Schulen untersucht und bei dieser großflächigen technischen Prüfung fiel auf, dass sich auf vielen Schulwebseiten die gleichen datenschutzrechtlich problematischen Auffälligkeiten zeigten. Die Aufsichtsbehörde empfiehlt den Verantwortlichen, alle relevanten Personen, zB Webmaster, technische Administration, Dienstleister, betriebliche Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen/Datenschutzkoordinatoren und Schul- bzw. Einrichtungsleitungen, zu informieren und bei ggf. notwendigen Änderungen zu beteiligen. Nach einer erneuten Überprüfung wird eine Evaluierung der durchgeführten Anpassungen bzw. Änderungen möglich sein.
Weiterführende Links
Vgl. hierzu auch Tinnefeld ZD 2020, 145 und ZD-Aktuell 2024, 01786.