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Einsatz von Videoüberwachung an Glascontainern ist unzulässig

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat klargestellt, dass die Videoüberwachung von Glascontainern durch Kommunen grundsätzlich rechtswidrig ist.

Am 8.8.2023 berichtete die Allgemeine Zeitung Mainz vom Vorgehen einer Gemeinde, mittels Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen vorzugehen. Der Artikel legte nahe, dass das Vorgehen von der Landesdatenschutzbehörde genehmigt sei. Dem widerspricht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, und stellt klar: „Der Einsatz von Videokameras zur Überwachung von Glascontainern und anderen Müllablagerungsstellen durch Kommunen ist grundsätzlich aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig.“ Die im Bericht genannten Gemeinden müssen nun mit der Einleitung förmlicher Verfahren rechnen.

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