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BayLfD: Orientierungshilfe zu Datenschutz als Kriterium in Vergabeverfahren

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BaylfD) veröffentlicht neue Orientierungshilfe zu Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren.

Das 43-seitige Papier zeigt unter Berücksichtigung der jüngsten Spruchpraxis von Vergabekammern und Gerichten systematisch, welche „Einfallstore" sich in Beschaffungsprozessen für datenschutzrechtliche Anforderungen öffnen und wie man sie zielführend nutzt. Es befasst sich dabei unter anderem auch mit den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der besonders praxisrelevanten Vergabe von Cloud-Leistungen. Datenschutzrecht und Vergaberecht sind durchgängig im Verbund dargestellt. Das Papier ist gleichermaßen an Personen mit diesem wie jenem fachlichen Schwerpunkt gerichtet.

 

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