Von
Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Mai 29, 2026
Die „Karriere“ der Compliance erschließt sich erst, wenn man die anglo-amerikanische Sicht auf ihre Steuerungswirkung in Bezug auf die Vermeidung rechtswidrigen oder gefahrbegründenden Verhaltens der Unternehmen in den Blick nimmt: Compliance geht von der Devianz der Unternehmen („Corporate Crimes“) und nicht von der Devianz der Individualpersonen aus. Sie ist auf die Schaffung von Rahmenbedingungen für ein modern-funktionales Steuerungssystem mit präventiven Strukturen gerichtet. Dies erfordert einen Perspektivwechsel: vom rückwärtsgewandten Blick eines traditionell-reaktiven Straf- und Sanktionsrechts hin zu einem vorwärtsgewandten, im Schwerpunkt modern-präventiv geprägten Steuerungssystem. Compliance muss die sanktionsrechtliche Verantwortung antizipieren und Strategien zur Vermeidung von Sanktionen gegen die juristische Person und ihre Leitungspersonen entwickeln.
Die Entwicklungen in den USA, die nach wie vor auf die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ausstrahlen, betreffen insbesondere den gezielten Einsatz und die Bewertung von Künstlicher Intelligenz (KI): Nach dem im September 2024 aktualisierten Leitfaden „Evaluation of Corporate Compliance Programs (ECCP)“ des U.S. Department of Justice (DOJ) Criminal Division müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Compliance-Programme technologische Entwicklungen effektiv berücksichtigen und Maßstäbe für die Entscheidung der verantwortlichen Mitarbeiter im Zusammenhang mit KI-gestützten Prozessen vorgeben. Weiterhin muss das Compliance-Team Zugang zu den relevanten Datenquellen und modernen Analysewerkzeugen haben, um mittels KI entstehende Risiken und fehlerhafte Verhaltensweisen zu erkennen. Soweit nach der KI-Verordnung die Letztverantwortung von einem Menschen zu tragen ist, darf dies nicht auf die abschließend zu treffende Entscheidung über den KI-Einsatz reduziert werden. Vielmehr geht es um die Verantwortung für den Einsatz, die Qualität und Weiterentwicklung und die Bewertung der KI geht. Diese Vorgaben bestimmen die im Strafrecht einzuhaltenden Sorgfaltspflichten.