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Patriotisches Strafrecht

Von Prof. Dr. Jürgen Taschke | Dez 01, 2025

Als US-Präsident Jimmy Carter im Dezember 1977 den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) unterzeichnete, war es das Ziel, die US-amerikanische Wirtschaft zur Einhaltung ethischer Grundsätze zu verpflichten. Nach dem Watergate-Skandal, der das politische System erschüttert hatte, ruinierten Berichte über Zahlungen an Diktatoren und Potentaten ausländischer Regierungen die Reputation der amerikanischen Wirtschaft. Bald zeigte sich: Der FCPA benachteiligte rechtstreue amerikanische Unternehmen gegenüber Wettbewerbern ohne strafrechtliche Fesseln. Der auf Initiative der USA 1999 in Kraft gesetzten OECD-Konvention zur Bekämpfung der Korruption, von allen 38 OECD- und acht weiteren Staaten in den folgenden beiden Dekaden in nationales Recht umgesetzt, gelang es nicht, ein level playing field, eine weltweit einheitliche Praxis bei der Ächtung der Korruption zu etablieren.

Eine Ergänzung des FCPA aus dem Jahr 1998 erlaubte es dem amerikanischen Justizministerium, dem Department of Justice (DoJ), weltweit Bestechungszahlungen zu verfolgen, sobald ein Konnex zu den USA bestand. Plötzlich gerieten europäische und asiatische Unternehmen, erfolgreiche Marktführer in ihren Geschäftsfeldern, in den Fokus der US-Justiz. Zuweilen nahmen diese Ermittlungen protektionistische Züge an. Die Auswirkung einer Anklageerhebung, den Ausschluss vom amerikanischen Markt mit existenzvernichtenden Folgen, ließ sich vermeiden durch vorbehaltlose Unterwerfung in Vereinbarungen mit dem DoJ. Die Compliance-Systeme waren zu verbessern. Die Unternehmen hatten auf ihre Kosten einen Monitor zu bestellen, der dem DoJ über die Fortschritte auf dem Weg zu einer ethischen Unternehmenskultur berichtete. Geldstrafen in Milliardenhöhe waren ein Segen für den amerikanischen Fiskus. 

Für europäische Unternehmen könnte das Klima noch rauer werden. Eine Anweisung des US-amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump vom Februar 2025 beendete abrupt die Ermittlungen gegen US-amerikanische Unternehmen, Begründung: Der FCPA sei systematisch und in stetig zunehmendem Maße jenseits seiner „korrekten Grenzen“ hinaus ausgedehnt und zum Nachteil der Interessen der Vereinigten Staaten von Amerika missbraucht worden. Die nationale Sicherheit der USA hänge maßgeblich davon ab, dass amerikanische Unternehmen „strategische Geschäftsvorteile“ erlangten, etwa bei kritischen Mineralien, Tiefseehäfen oder wichtiger Infrastruktur. Der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Amerikas werde geschadet, wenn die eigene Regierung durch „übermäßige und unvorhersehbare Durchsetzung des FCPA“ gegen amerikanische Bürger und Unternehmen aufgrund routinemäßiger Geschäftspraktiken ermittele. Die wirtschaftliche und nationale Sicherheit sei zu fördern, indem übermäßige Hindernisse für den amerikanischen Handel im Ausland beseitigt würden. Das DoJ, rechtlich Teil der Exekutive, nahm den Ball auf. Die Verfolgungsrichtlinien vom Juni 2025 legen fest, Ermittlungen sollten sich in Zukunft auf „korrupte Wettbewerber“ fokussieren, die den Interessen amerikanischer Unternehmen schadeten. Amerikanische Anwaltskanzleien, etliche von ihnen derweil durch Vereinbarungen mit der amerikanischen Regierung verbunden, zeichnen in ihren client alerts einen Weg, amerikanische Unternehmen sollten dem DoJ Fehlverhalten ausländischer Wettbewerber melden.  Wird das die Zukunft sein, dass amerikanische Unternehmen auf der Suche nach strategischen Geschäftsvorteilen zu weltweit agierenden Whistleblowern werden? Das Strafrecht lässt sich so auch zum Schutz der heimischen Wirtschaft einsetzen.

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