Von Anne Brorhilker, Vorständin Bürgerbewegung Finanzwende e.V.
Wer die CumEx-Verfahren verfolgt hat, weiß, dass die Täter Geschäfte in dreistelliger Millionenhöhe begangen haben mussten, um eine mehrjährige Haftstrafe zu kassieren. Dagegen gehen Angeklagte, die zum Beispiel wegen Sozialbetrug vor Gericht stehen, schon bei deutlich kleineren Schadenssummen lange Zeit ins Gefängnis. Als Staatsanwältin musste ich erleben: In der Praxis wird häufig mit zweierlei Maß gemessen. Strafen für Steuerhinterziehung fallen regelmäßig niedriger aus als für Sozialhilfebetrug – wenn die Fälle überhaupt vor Gericht landen.
Ursächlich sind unter anderem Gesetze, die an gleichartige Delikte unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen: Schwerer Sozialbetrug, der gewerbsmäßig und als Teil einer Bande begangen wurde, stellt gemäß Strafgesetzbuch ein Verbrechen dar. In diesen Fällen ist unter anderem keine Einstellung gegen Geldbuße möglich. Im Steuerstrafrecht fehlt ein solcher Verbrechenstatbestand. Auch bei sehr hohen Steuerschäden, bei gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Steuerhinterziehung ist daher ein „Deal“, also eine Verfahrenseinstellung gegen eine (kleine) Geldbuße, möglich.
Von dieser Möglichkeit machen ohnehin überlastete Behörden häufig Gebrauch, da sich die Ermittlungen bei schwerer Steuerkriminalität oft langwierig und aufwendig gestalten und die hochbezahlten Rechtsbeistände der Täter starke Gegenwehr leisten.
Diese Privilegierung ist schlicht ungerecht. Es gibt keinen plausiblen Grund, die rechtsdogmatisch sehr ähnlichen Tatbestände von Betrug und Steuerhinterziehung unterschiedlich zu sanktionieren – zumal die Schadenshöhe bei schwerer Steuerhinterziehung regelmäßig deutlich höher ausfällt als bei Sozialbetrug.
Eine entsprechende Gesetzesänderung zwänge die Ermittlungsbehörden dazu, sich mit den gravierenden Fällen von Steuerhinterziehung ernsthaft auseinanderzusetzen, trotz komplexer Ermittlungen und starkem Gegenwind. Dies würde zudem die politischen Verantwortlichen verpflichten, Verwaltung und Justiz besser aufzustellen, damit sie eben auch diese schwerwiegenden Fälle bewältigen können.
Wie wehrhaft der Staat gegenüber Straftätern auftritt, beeinflusst, wie wirksam und legitim Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln wahrnehmen und wie stark sie dem Rechtstaat und seinen Institutionen vertrauen. Entsprechend ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, schwere Steuerhinterziehung ebenso streng zu ahnden wie schweren Sozialbetrug. Wenngleich es aufgrund des Rückwirkungsverbots für die CumEx-Aufklärung zu spät kommt – ein Verbrechenstatbestand für Steuerhinterziehung gehört schlicht dazu.