In der EU gelten schon einige der strengsten Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug. Doch da geht noch mehr: Mit neuen Regeln zu Chemikalien, einer Sicherheitsbewertung und einem digitalen Produktpass sollen Kinder noch besser geschützt werden.
Am Dienstag haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf neue Sicherheitsvorschriften für Spielzeug geeinigt. Ziel ist es, die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern noch besser zu schützen. Anlass für die Aktualisierung der Richtlinie aus dem Jahr 2009 ist, wie Berichterstatterin Marion Walsmann für das Europäische Parlament berichtet, dass zunehmend im Internet – auch bei Nicht-EU-Anbietern - eingekauft werde und immer häufiger Digitaltechnik zum Einsatz komme.
Das bereits geltende Verbot von krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen werde auf Chemikalien ausgedehnt, die für Kinder besonders schädlich seien. Darunter fielen Stoffe, die das Hormonsystem oder die Atemwege schädigen, sowie Chemikalien, die giftig für die Haut und andere Organe sind. Zudem gelte ein Verbot für allergene Duftstoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und in Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden.
Sicherheitsbewertung für neue Spielzeuge und digitaler Produktpass
Nach den neuen Vorschriften seien Hersteller dazu verpflichtet, eine Sicherheitsbewertung aller möglichen Risiken durchzuführen, bevor sie ein Spielzeug auf den Markt bringen. Zu den Risiken, die eingeschätzt werden müssen, zählten nicht nur chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren, sondern auch die Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität eines Spielzeugs. Bei digitalem Spielzeug solle im Rahmen der Sicherheitsbewertung gewährleistet werden, dass keine Gefahr für die geistige Gefahr von Kindern ausgehe.
Das Parlament berichtet weiter, dass jedes Spielzeug in Zukunft über einen gut sichtbaren digitalen Produktpass verfügen soll die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften nachweist. So werde es möglich, Spielzeug besser zurückzuverfolgen und so auch die Marktüberwachung und die Zollkontrollen einfacher und effizienter zu gestalten. Auch könnten Verbraucherinnen und Verbraucher - beispielsweise mit einem QR-Code – durch den Produktpass einen einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen erhalten.
Sofern eine Gefahr von dem Spielzeug ausgehe, müssten die Hersteller Korrekturmaßnahmen ergreifen und Marktüberwachungsbehörden und Verbraucherinnen und Verbraucher informieren. Online-Marktplätze, auf denen Spielzeug verkauft wird, müssten dafür sorgen, dass die CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitalen Produktpässe von Spielzeug angezeigt werden können.
Spielzeuge, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, gelten nach dem Gesetz über digitale Dienste als "rechtswidrige Inhalte" eines Online-Marktplatzes. Für die Umsetzung der neuen Maßnahmen werde den Mitgliedstaaten und der Industrie eine Frist von viereinhalb Jahren eingeräumt, so das Parlament abschließend.