chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

EU-Kommission genehmigt erneut Millionenhilfe für Condor

Redaktion beck-aktuell
Ryan­air war gegen eine Hilfe für Con­dor vor­ge­gan­gen und hatte zu­nächst Recht be­kom­men. Die EU-Kom­mis­si­on hat die Un­ter­stüt­zung dar­auf­hin noch mal ge­prüft und nun eine Ent­schei­dung ge­trof­fen.

Die EU-Kommission hat deutsche Staatshilfe in Höhe von 321,2 Millionen Euro für den Ferienflieger Condor erneut genehmigt. Die Entscheidung berücksichtige ein Gerichtsurteil, das eine frühere Genehmigung für nichtig erklärt hatte. Wie die Behörde weiter mitteilte, habe man die Unterstützung nun nochmals geprüft und sei unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass Deutschland ausreichend an Gewinnen beteiligt werde.

Das EuG hatte Mitte vergangenen Jahres in einem Urteil unter anderem kritisiert, dass die Brüsseler Behörde die Gewinnbeteiligung nicht ausreichend geprüft habe. Die EU-Kommission achtet als oberste Wettbewerbshüterin darauf, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen. Sie hatte das Vorhaben ursprünglich bereits 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair vor dem Gericht der EU.

Wie die Kommission nun weiter mitteilte, habe Condor zahlreiche Umstrukturierungsmaßnahmen durchführt. Es sei sichergestellt, dass das Unternehmen langfristig rentabel sei. Zudem leisteten Condor und sein neuer Investor einen erheblichen Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten.

 

Aus der Datenbank beck-online

Europäische Kommission, Staatliche Beihilfen: Kommission prüft deutsche Umstrukturierung für Condor, EuZW 2024, 827

EuG, Beihilferecht: Beihilfe zur Condor-Rettung dient gemeinsamem Interesse und ist mit Unionsrecht vereinbar, EuZW 2022, 816 (m. Anm. Vollert)

Menü