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Kein Schutz für blau-gelbes "Chiquita-Oval"

EuG
Nicht un­ter­schei­dungs­kräf­tig – das ist das Ur­teil, das das EuG über das blau-gelbe Oval der US-Firma Chi­qui­ta Brands fällt. Es bleibt damit bei der Nich­tig­keit der Uni­ons­mar­ke für fri­sche Früch­te ein­schlie­ß­lich Ba­na­nen, die das EUIPO im Mai 2023 ver­fügt hatte.

Das Bildzeichen ist als Unionsmarke für mehrere Lebensmittel eingetragen, seit 2023 allerdings nicht mehr für frische Früchte. Hiergegen klagte das US-Unternehmen Chiquita Brands.

Ohne Erfolg: Weder die Form noch das Farbschema Blau und Gelb verleihe der Marke Unterscheidungskraft, so das EuG (Urteil vom 13.11.2024 – T-426/23). Die Form entspreche einer einfachen geometrischen Figur (Abwandlung eines Ovals) ohne leicht und unmittelbar einprägsame Merkmale. Zudem würden ovale Etiketten im Bananensektor häufig verwendet, da sie auf gebogenen Früchten leicht anzubringen seien. Die Form ziehe daher weder Publikum auf sich, noch ermögliche sie diesem, auf die betriebliche Herkunft der gekennzeichneten Früchte zu schließen. Auch die Farbkombination aus Primärfarben komme im Handel mit frischen Früchten häufig vor. Sie sei weder besonders charakteristisch noch auffallend und damit nicht geeignet, die Waren zu individualisieren.

Chiquita Brands habe auch nicht nachgewiesen, dass ihre Marke, so wie sie eingetragen war, im gesamten EU-Gebiet durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat. Die vorgelegten Beweise bezögen sich größtebnteils auf nur vier Mitgliedstaaten. Dass sich die Lage auf dem Markt für frische Früchte in diesen Ländern mit der in den übrigen Mitgliedstaaten gedeckt hätte, habe das Unternehmen nicht vorgetragen. Zudem erscheine die Marke in fast allen Beweisen mit zusätzlichen Bild- oder Wortbestandteilen, insbesondere dem Wort "Chiquita" (Urteil vom 13.11.2024 - T-426/23). 

 

Aus der Datenbank beck-online

EUIPO, Beschreibender Charakter einer eine Farbe bezeichnende Wortmarke, GRUR-RS 2021, 24283

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