Vor gut einem Jahr hatte das EuG die Genehmigung milliardenschwerer Corona-Hilfen durch die EU-Kommission für die Lufthansa für nichtig erklärt. Jetzt reagiert die EU-Kommission und prüft noch einmal, ob die Hilfen im Einklang mit europäischen Staatshilferegeln standen.
Das EuG hatte im Mai 2023 entschieden, dass die EU-Kommission die Hilfen im Umfang von rund sechs Milliarden Euro nicht hätten genehmigen dürfen. Der EU-Kommission seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Außerdem rügte das Gericht, dass die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen zu niedrig geschätzt wurde.
Jetzt überprüft die Kommission ihre Entscheidung nochmals und will dabei etwa die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen in Wien und Düsseldorf berücksichtigen. Die Behörde betont aber, dass die Einleitung einer Untersuchung noch nichts über deren Ergebnis aussagt.
Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft.
Staatshilfen inzwischen komplett zurückgezahlt
Deutschland, Österreich, die Schweiz und Belgien hatten dem Lufthansa-Konzern insgesamt neun Milliarden Euro Hilfen zugesagt, die aber nicht vollständig abgerufen wurden. Der Löwenanteil der Summe stammte aus Deutschland, dem Heimatland der Lufthansa. Sechs Milliarden Euro einschließlich eines 20%-igen Aktienpakets und stillen Beteiligungen entfielen auf den bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, während die staatliche KfW-Bank einen Kredit über eine Milliarde Euro beisteuerte. Die europäischen Partner sind erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Hilfspakt beigetreten.
Der gerettete Konzern hatte die Hilfen bis Ende 2022 vollständig zurückgezahlt und teils mit eigenen Schulden ersetzt. Er sei lieber am Markt als beim Steuerzahler verschuldet, hatte Lufthansa-Chef Carsten Spohr dazu erklärt. Der deutsche Staat hat unter dem Strich kein Geld verloren, sondern sogar einen Gewinn von rund 760 Millionen Euro aus Zinsen und Aktienverkäufen erzielt.
Aus der Datenbank beck-online
Helm/Helm/Bischoff, Die Staatshilfe für die Lufthansa im Spiegel des Wirtschaftsordnungsrechts: Finanzierung oder unternehmerisches Engagement des Bundes?, EWS 2022, 61
Frenz, Coronabedingte Staatsbeteiligung am Beispiel der Lufthansa und Beihilfenverbot, EWS 2020, 192
Quandt, Kapitalzuführungen für Privatunternehmen in der Krise: Eine beihilferechtliche Betrachtung, Gewa 2020, 305