Im Streit um die Marke "Big Mac" hat McDonald's vor dem EuG eine Niederlage kassiert. Der amerikanische Fast-Food-Gigant darf die Marke für Geflügelprodukte nicht mehr nutzen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Der mit Rindfleisch zubereitete Big Mac dürfte davon wohl nicht betroffen sein.
Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen McDonalds und der irischen Schnellrestaurantkette Supermac's über die Unionsmarke "Big Mac". McDonald's ließ diese 1996 eintragen. 2017 wollte Supermac's diesen Eintrag aber löschen lassen und argumentierte, dass McDonald's die Marke seit fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt habe. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gab dem teilweise statt, gestand jedoch McDonald's zu, dass die Marke für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten, für Sandwiches und für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Restaurants und Drive-In-Einrichtungen weiter geschützt bleibe.
Das EuG hob diese Entscheidung nun jedoch auf und schränkte die Markenrechte von McDonald's am Big Mac weiter ein (Urteil vom 05.06.2024 – T-58/23). McDonald’s habe keinen Nachweis dafür erbracht, dass die Marke für die Waren "Hühnchensandwiches" und "Speisen aus Geflügelprodukten" ernsthaft benutzt worden ist. Es fehlten Angaben zum Umfang der Benutzung der Marke für diese Waren, insbesondere was die Verkaufsmengen, die Dauer des Zeitraums der Benutzungshandlungen und deren Häufigkeit betrifft.
Darüber hinaus könne mit den von McDonald’s vorgelegten Beweisen nicht nachgewiesen werden, dass die Marke "Big Mac" für Dienstleistungen benutzt wurde, "die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants erbracht werden" (Urt. v. 5.6.2024 - T-58/23).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Schutz bekannter Marken - Big Mac versus Mac Dog, NJW 1998, 3781