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Offenlegungspflicht multinationaler Unternehmen zu Ertragsteuerinformationen beschlossen

Redaktion beck-aktuell
Mul­ti­na­tio­na­le um­satz­star­ke Un­ter­neh­men und Kon­zer­ne müs­sen künf­tig län­der­be­zo­gen Er­trag­steu­er­in­for­ma­tio­nen ver­öf­fent­li­chen. Der Bun­des­tag hat ein ent­spre­chen­des Ge­setz be­schlos­sen und damit die EU-Richt­li­nie 2021/2101 um­ge­setzt. Die Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht gilt für Un­ter­neh­men mit einem welt­wei­ten Jah­res­um­satz von min­des­tens 750 Mil­lio­nen Euro. Davon gibt es in Deutsch­land Re­gie­rungs­an­ga­ben zu­fol­ge etwa 500.

Ertragsteuerinformationen umsatzstarker Unternehmen transparent machen

Das Gesetz zielt darauf ab, die Ertragsteuerinformationen dieser Unternehmen transparent zu machen und hierdurch eine informierte öffentliche Debatte zu ermöglichen. Im HGB sind nunmehr Pflichten zur Erstellung und Offenlegung von Ertragsteuerinformationsberichten, Vorgaben zu Inhalt und Form der Berichte sowie Sanktionsvorschriften geregelt. Auch das Recht der Abschlussprüfung wurde punktuell angepasst.

Änderungen des Rechtsausschusses

Der Rechtsausschuss hatte den Regierungsentwurf zuletzt noch dahingehend ergänzt, dass das in § 342o Abs. 2 HGB vorgesehene Bußgeld sowie das in § 342p Satz 4 HGB vorgesehene Ordnungsgeld auf jeweils maximal 250.000 Euro erhöht werden. In § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wird nun zudem klargestellt, dass nicht nur eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle des Bundes beliehen werden kann, sondern auch der Träger der aktuell tätigen Universalschlichtungsstelle. Gemäß § 14a Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) wird ferner der Verkehrsopferhilfe der (vorläufige) Aufgabenbereich der Verhandlungsstelle über die Regressabkommen zwischen den Insolvenzfonds für Kraftfahrzeugunfälle übertragen. Zudem wurde eine redaktionelle Korrektur der Wirtschaftsprüferordnung aufgenommen.

 

Aus der Datenbank beck-online

Kirsch, Der Ertragsteuerinformationsbericht – Zukünftige Erstellungs- und Offenlegungspflichten auch für (mittel-)große Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen?, DStR 2023, 54

Lanfermann/Götze, Neue EU-Unternehmensberichterstattungspflichten ante portas: Public Country-byCountry Reporting, BB 2022, 235

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