chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Neue EU-Regeln sollen Transfers von Kryptowerten rückverfolgbar machen

EU-Parlament
Das Europäische Parlament hat die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt. Demnach sollen Transaktionen mit Krypto-Vermögenswerten künftig genauso verfolgt und blockiert werden können wie herkömmliche Geldtransfers und ein verbesserter Schutz vor Marktmanipulation und Finanzkriminalität geschaffen werden.

Geltung der "Travel Rule" auch für Überweisungen von Kryptowerten

Die sogenannte Travel Rule (Reiseregel), die es im traditionellen Finanzwesen bereits gibt, soll in Zukunft auch für Überweisungen von Kryptowerten gelten. Diese Regel verlangt von Zahlungsdienstleistern, die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette zu gewährleisten. Die Vorschriften würden auch Transaktionen über 1.000 Euro von sogenannten nicht betreuten Geldbörsen ("un-hosted wallets") abdecken, wenn diese mit betreuten Geldbörsen ("hosted wallets") interagieren, die von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen verwaltet werden. Für Kryptowertetransfers von Person zu Person, die ohne einen Anbieter erfolgen, oder zwischen Anbietern, die im eigenen Namen handeln, sollen die Regeln indes nicht gelten.

Gemeinsame Regeln für Kryptowerte auf EU-Ebene

Das Plenum gab zudem grünes Licht für neue gemeinsame Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte. Der Gesetzentwurf enthalte Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation und Finanzkriminalität. Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) soll Kryptowerte abdecken, die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen. Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten beträfen Transparenz, Aufdeckung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser über die mit ihren Geschäften verbundenen Risiken, Kosten und Gebühren informiert werden. Darüber hinaus soll der neue Rechtsrahmen die Marktintegrität und Finanzstabilität durch die Regulierung öffentlicher Angebote von Kryptowerten unterstützen.

Öffentliches Register nicht konformer Anbieter von Krypto-Dienstleistungen geplant

Schließlich enthält der vereinbarte Text Maßnahmen gegen Marktmanipulation und zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, soll die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einrichten, die ohne Genehmigung in der EU tätig sind. Um den hohen CO2-Fußabdruck von Kryptowährungen zu verringern, sollen zudem wichtige Dienstleister ihren Energieverbrauch offenlegen müssen. Der Rat muss die Texte nun noch förmlich billigen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie werden dann 20 Tage später in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 20. Apr 2023.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Maume, Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), RDi 2022, 461

Raschner, Das (neue) Marktmanipulationsrecht für Kryptowerte, BKR 2022, 217

Hirzle/Hugendubel, Die Entwicklung des Kryptorechts im Jahr 2022, BKR 2022, 821

Patz, Überblick über die Regulierung von Kryptowerten und Kryptowertedienstleistern, BKR 2021, 725

Fromberger/Haffke/Zimmermann, Kryptowerte und Geldwäsche, BKR 2019, 377

Menü