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EU-Sanktionen gegen Mutter von Wagner-Chef Prigoschin rechtswidrig

EuGH
Das Ge­richt der Eu­ro­päi­schen Union hat EU-Sank­tio­nen gegen die Mut­ter des Chefs der rus­si­schen Pri­vat­ar­mee Wag­ner, Je­w­ge­ni Pri­go­schin, für nich­tig er­klärt. Ein Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis rei­che nicht aus, um Straf­maß­nah­men gegen sie zu recht­fer­ti­gen. Die Mut­ter sei zum Zeit­punkt der Ver­hän­gung der Sank­tio­nen of­fen­sicht­lich nicht wie von der EU be­haup­tet Ei­gen­tü­me­rin von Un­ter­neh­men mit Ver­bin­dun­gen zu ihrem Sohn ge­we­sen.

Prigoschina klagte gegen Aufnahme in Sanktionsliste 

Die EU-Staaten hatten Violetta Prigoschina am 23.02.2022 in Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt auf ihre Sanktionsliste gesetzt, weil sie der Auffassung waren, dass Prigoschina "Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben". Dagegen reichte die Mutter des Chefs der sogenannten Wagner-Gruppe dann im April Klage ein. Ihr Anwalt argumentierte darin unter anderem, die EU habe die Pflicht zur Begründung des Sanktionsbeschlusses missachtet und Tatsachenfehler begangen. So bestritt Prigoschina laut der Klage, Eigentümerin von zwei Unternehmen zu sein, die von ihrem Sohn gegründet wurden. Zudem argumentierte sie, dass aus den Verbindungen zu ihrem Sohn nicht geschlossen werden könne, dass sie die territoriale Unversehrtheit der Ukraine in irgendeiner Form beeinträchtigt habe. Das eigentliche Sanktionsziel bestehe darin, indirekt ihren Sohn Jewgeni zu treffen. 

Wagner-Gruppe in der Ukraine berüchtigt 

Prigoschin wird von der EU als "prominenter russischer Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident (Wladimir) Putin und dem russischen Verteidigungsministerium" bezeichnet und für die Entsendung von Söldnern der Wagner-Gruppe in die Ukraine verantwortlich gemacht. Zudem wird ihm vorgeworfen, von russischen Entscheidungsträgern profitiert zu haben, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind. So hat Prigoschin laut EU unter anderem das Unternehmen Konkord gegründet, das nach der Annexion der Krim und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten umfangreiche öffentliche Aufträge vom russischen Verteidigungsministerium erhalten haben soll. In der Ukraine ist Prigoschins Privatarmee berüchtigt, weil für sie auch verurteilte Mörder und andere Strafgefangene rekrutiert wurden und sie ohne Rücksicht auf Verluste vorzugehen scheint. In der Ukraine kämpfen die Wagner-Söldner derzeit neben den regulären russischen Soldaten um die Kontrolle der östlichen Stadt Bachmut (EuG, Urteil vom 08.03.2023 - T-212/22).

Weiterführende Links

Die Entscheidung des EuG finden Sie in französischer Sprache auf der Website des EuGH.

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