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COVID-19-Pandemie - Bevölkerungsschutz bei epidemischer Lage

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite - Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 27.03.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft (BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 14, S. 587).

Die Übersicht über die Fachliteratur von C.H.BECK zu den rechtlichen Aspekten der Corona-Pandemie finden Sie hier. 

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