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Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)

Ge­setzentwurf zur Re­form des Grund­steu­er- und Be­wer­tungs­rechts (Grund­steu­er-Re­form­ge­setz – GrS­tRefG)

Das Gesetz ist am 02.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 43, S. 1794). Die Artikel 1, 3, 14, 15 und 16 sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Die Artikel 4 und 6 treten am 01.01.2022 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2025 in Kraft.

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