Entwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist am 30.04.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2015, Teil I Nr. 17, S. 642, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14 treten am 01.01.2016 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.