Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)
Das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen ist am 27.03.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft (
BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 14, S. 580).
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