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Abschlussprüfungsreformgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG)

Das Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG) ist am 17.05.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl 2016 Teil I Nr. 23, S. 1142, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Art. 1 Nr. 23 a, Art. 2 und Art. 7 Nr. 2 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz am 17.06.2016 in Kraft.

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