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November 2005 Richtlinie 2005/56/EGdes europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten
Februar 2006 Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes des Bundesjustizministeriums
  Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zum Referentenentwurf (hinterlegt beim BMJ)
August 2006 Regierungsbeschluss des Entwurfeines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
  Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zum Regierungsentwurf (hinterlegt beim BMJ)
  Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (hinterlegt beim DAV)
September 2006 Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 548/06)
Oktober 2006 Vorlage des Regierungsentwurfs im Bundestag (vgl. BT-Drs. 16/2919)
Januar 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 16/4193))
März 2007 Beschluss des Bundesrats, zu dem vom Deutschen Bundestag am 01.02.2007 verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen (BR-Drs. 95/07(B))
  Empfehlungen des Rechtsausschusses des Bundesrats (BR-Drs. 95/1/07)
April 2007 Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes im Bundesgesetzblatt (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 15, S. 542, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag)

Gesetzentwurf: Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei Verschmelzung

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten

Am 20. September 2005 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten beschlossen. Artikel 16 der Richtlinie regelt die Auswirkungen einer solchen grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen.
Zur Umsetzung dieser Bestimmungen der Verschmelzungsrichtlinie hat das Kabinett am 09.08.2006 einen eigenen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschlossen.
Gemeinsam mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes soll dem Bedarf der europäischen Kapitalgesellschaften nach Kooperation und Reorganisation bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer Rechnung getragen werden.
Zu diesem Gesetzentwurf hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.09.2006 Stellung genommen.
Am 19.10.2006 wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (vgl. BT-Drs. 16/2922) im Bundestag erstmals beraten und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Am 06.11.2006 fanden in Berlin die öffentlichen Anhörungen von Sachverständigen im Ausschuss für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten statt.
Nach der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs in der Bundestagssitzung am 09.11.2006 wurde der Entwurf (vgl. BT-Drs. 16/2922) unverändert angenommen.
Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15.12.2006 beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Anrufung des Vermittlungsausschusses) nicht zu stellen (BR-Drs. 849/06).
Am 28.12.2006 ist das Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2006, Teil 1 Nr. 65, S. 3332, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Das Gesetz tritt am 29.12.2006 in Kraft.

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