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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital, insbesondere durch (1.) Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, und (2.) Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese re-investiert werden („Roll-Over“);
  • Möglichkeit englischsprachiger Prospekte nebst Zusammenfassung;
  • Lockerung des Kündigungsschutzes für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor, indem die schon bestehenden Regelungen für Risikoträger in systemrelevanten Banken auch auf nicht-systemrelevante Banken sowie Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften ausgeweitet werden ;
  • Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds sollen zukünftig in grundsätzlich unbegrenztem Umfang in gewerbliche Venture Capital-Fonds investieren dürfen;
  • Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der BaFin;
  • Beschränkung des Erfordernisses, eine Bescheinigung über die Einhaltung der aufsichtlichen Vorgaben für nicht börsennotierte Derivate (OTC-Derivate) vorzulegen, auf die unter Risikogesichtspunkten relevanten Unternehmen;
  • Anhebung der Meldeschwellen für das Millionenkreditmeldewesen von 1 auf 2 Millionen Euro;
  • Unternehmen sollen Aktien mit einem geringeren Nennwert als ein Euro herausgeben können.;
  • Fristgerechte Umsetzung einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten.

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