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Ziel des Gesetzes

Durch die Schaffung eines "Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" soll die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit erleichtert werden, der Zuzug von Ausländern soll besser gesteuert und begrenzt werden und dauerhaft aufhältige Ausländer sollen stärker integriert werden. Zusätzlich soll das Ausländerrecht und das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern vereinfacht werden. Das Asylverfahren soll gestrafft und beschleunigt werden und Missbräuche sollen vermieden werden. (Zur detaillierten Zielsetzung siehe die Begründung zum Gesetzentwurf ab S. 55 in BT-Drs. 14/7387)

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