Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Regelungen vor:
- Vereinfachung der Eigenkapitalgewinnung;
- Ermöglichung des Grundstückserwerbs für offene Immobilienfonds, sofern auf den Grundstücken ausschließlich erneuerbare Energien gefördert werden;
- Einführung elektronischer Aktien.