Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/17/EU vom
4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Wohnimmobilienkreditrichtlinie) sollen unter anderem in folgenden Bereichen neue Regelungen vorgenommen werden:
- Ausweitung der bisherigen Immobiliendarlehen durch Änderungen in den Bereichen Werbung,
- (vor)vertragliche Informationspflichten,
- Kreditwürdigkeitsprüfung,
- Widerrufsrecht und Bedenkzeit,
- vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentscheidung,
- Fremdwährungsdarlehen,
- Beratungsleistungen bei der Kreditvergabe und Kreditvermittlung,
- Sachkundeanforderungen,
- aufsichtsrechtliche Bestimmungen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
- Umbenennung des Verbraucherdarlehensvertrages in Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag,
- Beratungspflicht bei dauerhafter und erheblicher Überziehung des Girokontos sowie Einführung eines Honorarberaters betr. Anwendung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.