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Ziel des Gesetzes

Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/17/EU vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Wohnimmobilienkreditrichtlinie) sollen unter anderem in folgenden Bereichen neue Regelungen vorgenommen werden:

  • Ausweitung der bisherigen Immobiliendarlehen durch Änderungen in den Bereichen Werbung,
  • (vor)vertragliche Informationspflichten,
  • Kreditwürdigkeitsprüfung,
  • Widerrufsrecht und Bedenkzeit,
  • vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentscheidung,
  • Fremdwährungsdarlehen,
  • Beratungsleistungen bei der Kreditvergabe und Kreditvermittlung,
  • Sachkundeanforderungen,
  • aufsichtsrechtliche Bestimmungen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
  • Umbenennung des Verbraucherdarlehensvertrages in Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag,
  • Beratungspflicht bei dauerhafter und erheblicher Überziehung des Girokontos sowie Einführung eines Honorarberaters betr. Anwendung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

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