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Ziel des Gesetzes

Durch das Gesetz soll eine Verminderung der Bundestagsvergrößerung erreicht werden. Daher soll künftig mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und ein weiterer Aufwuchs auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden werden. Ferner soll die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 01.01.2024 von 299 auf künftig 280 reduziert werden.

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