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Ziel des Gesetzes

Mit dem Gesetz soll der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers neu geregelt werden. Damit einher gehen Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten und eine Haftung für Falschberatung gegenüber dem Kunden. Die Erlaubnis für Versicherungsberater wurde entsprechend den Vorgaben der EG-Richtlinie in das neue System integriert, um die notwendige Sachkunde sicherzustellen.
Mit der Neuregelung soll die Position des Kunden gestärkt und die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers in einem zusammenwachsenden Europa harmonisiert werden. Grenzüberschreitende Vermittlungen sollen vereinfacht werden.
Als Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die derzeit etwa 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler sind die Industrie- und Handelskammern vorgesehen. Sie werden durch Vernetzung ein allgemein zugängliches Online-Register zur Verfügung stellen.

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