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Ziel des Gesetzes

Neue Regeln für Vergütung im Finanzbereich

Die Bundesregierung hat am 09.02.2010 einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die Vergütung im Banken- und Versicherungsbereich neu regeln wird. Mit dem Gesetz, das spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten soll, geht die Bundesregierung gegen eine wesentliche Ursache der Finanzmarktkrise vor, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
Die Krise habe gezeigt, dass eine verfehlte Vergütungspolitik nicht nur die Stabilität einzelner Unternehmen, sondern auch die Finanzmarktstabilität im Allgemeinen gefährden könne.

Ausrichtung der Vergütungssysteme auf den langfristigen Unternehmenserfolg

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Geschäftsleiter und Mitarbeiter im Bankenbereich hinsichtlich ihrer Vergütung neuen Regelungen unterworfen werden, im Versicherungsbereich auch Aufsichtsratsmitglieder. Sie betreffen insbesondere die Frage, wie Vergütungssysteme ausgestaltet, überwacht und weiterentwickelt werden. Ziel ist, wie international vereinbart, die Vergütung wieder stärker auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten. Wenn Risiken eingegangen werden, müssten diese angemessen berücksichtigt werden. In den jeweiligen Gesetzen sollen deshalb Vergütungssysteme verankert werden, die «angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet sind». Einzelne technische Details zur Ausgestaltung – zum Beispiel wie die Vergütung zusammengesetzt wird und wie die Leistungszeiträume aussehen werden – wird das Bundesfinanzministerium in nachfolgenden Rechtsverordnungen regeln.

Stärkere Eingriffsmöglichkeiten von außen

Ein weiteres Ziel des Gesetzes sei, angesichts der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens unangemessen hohe Bonuszahlungen zu unterbinden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) solle dazu stärkere Eingriffsrechte bekommen. Sie soll die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses beschränken können, wenn bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen unterschritten wurden oder eine Unterschreitung droht.

Umsetzung internationaler Vereinbarungen

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung folge den Vereinbarungen, die auf internationaler Ebene getroffen wurden. Am Anfang standen die Prinzipien für solide Vergütungspraktiken, die der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board) im April 2009 vorgestellt hatte. Im September wurden hieraus konkrete Standards abgeleitet, wie Vergütungspraktiken in der Finanzbranche künftig aussehen sollen. Die Gruppe der zwanzig größten Industrie- und Schwellenländer hat die Prinzipien gebilligt.

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