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Ziel des Gesetzes

Änderung bestehender Richtlinien

Ziel des vorliegenden Vorschlags ist die Überarbeitung der Richtlinie 85/577/EWG (hinterlegt bei eur-lex) über außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, der Richtlinie 93/13/EWG (hinterlegt bei eur-lex) über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, der Richtlinie 97/7/EG (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex) über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz sowie der Richtlinie 1999/44/EG (hinterlegt bei eur-lex) über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter. Diese vier Richtlinien verleihen den Verbrauchern vertragliche Rechte. Im vorliegenden Vorschlag sollen laut Begründung zum Richtlinienvorschlag diese vier Richtlinien zu einem einzigen horizontalen Rechtsinstrument zusammengeführt werden, das die gemeinsamen Aspekte systematisch regelt und das geltende Recht durch Beseitigung von Unstimmigkeiten und Regelungslücken vereinfacht und aktualisiert. Mit diesem Vorschlag soll das Mindestharmonisierungskonzept aufgegeben werden, auf dem die vier geltenden Richtlinien basieren (wonach die Mitgliedstaaten strengere innerstaatliche Rechtsvorschriften beibehalten oder einführen können); er beruhe vielmehr auf einem Konzept der vollständigen Harmonisierung (d. h. die Mitgliedstaaten dürfen keine Rechtsvorschriften beibehalten oder einführen, die von denen der Richtlinie abweichen).

Gegenstand der Verbraucherrechterichtlinie

Die Verbraucherrechtsrichtlinie soll Verträge über den Kauf von Waren und über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern betreffen. Damit werden im Allgemeinem alle Verträge abdeckt, also Einkäufe in einem Geschäft, Käufe im Versandhandel oder außerhalb von Geschäftsräumen getätigte Käufe.

Wesentlicher Inhalt der Verbraucherrechterichtlinie

  • Vorvertragliche Information: Mit der Richtlinie soll der Gewerbetreibende verpflichtet werden, den Verbraucher bei allen Verbraucherverträgen über wesentliche Aspekte zu informieren, so dass der Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen kann. Dazu gehören zum Beispiel die die wesentlichen Merkmale des Produkts, Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden, Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben, alle zusätzliche Kosten für Versand, Lieferung oder Postzustellung.
  • Vorschriften über Lieferung und Risikoübergang (derzeit nicht auf EU-Ebene geregelt): Der Gewerbetreibende soll dem Verbraucher binnen maximal 30 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung die Ware liefern müssen. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Ware erhält, trage der Gewerbetreibende das Risiko und die Kosten bei einer etwaigen Verschlechterung oder Zerstörung/Verlust. Bei Lieferverzug oder Nichtlieferung habe der Verbraucher nun das Recht auf Kostenerstattung binnen höchstens 7 Tagen ab Lieferdatum. Dieser Anspruch ist in den meisten Mitgliedstaaten neu.
  • Widerrufsfristen (Fernabsatz, z. B. Einkäufe im Internet, über Mobiltelefon, Katalog und unter Druck getätigte Käufe): Es sollen einheitliche Überlegungsfrist von 14 Kalendertagen und gemeinsame Regelungen zum Beginn der Widerrufsfrist geschaffen werden., sowie ein leicht handhabbares und verbindliches Standard-Widerrufsformular eingeführt werden.
  • Nachbesserung, Ersatzlieferung, Garantien: Zur Schaffung von mehr Sicherheit sollen künftig die Abhilfemöglichkeiten für Verbraucher, die ein fehlerhaftes Produkt gekauft haben, einheitlich geregelt werden (zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung, dann Minderung oder Erstattung des Kaufpreises).
  • Missbräuchliche Vertragsklauseln: Es soll eine neue schwarze Liste missbräuchlicher Vertragsklauseln geben, die per se verboten sind, sowie eine EU-weite graue Liste von Vertragsklauseln, die als missbräuchlich gelten, sofern der Gewerbetreibende nicht das Gegenteil beweist.

Stärkung der Verbraucherschutzes

Der Verbraucherschutz werde in vielen Bereichen verstärkt, darunter bei Online-Auktionen. Gemäß der Richtlinie sollen für Auktionen, auch im Internet, die Standardinformationspflichten gelten. Zudem soll der Schutz vor aggressiven Verkaufsmethoden bei Käufen außerhalb von Geschäftsräumen/im Direkthandel deutlich gestärkt werden.

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