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Ziel des Gesetzes

Da nach Auffassung des Bundesministerium der Justiz das deutsche Lauterbarkeitsrecht in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäß und im internationalen Vergleich besonders restriktiv ist, sei eine umfassende Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erforderlich. Die Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabenverordnung sind nach Auffassung der Regierung zwar erste Schritte in Richtung Liberalisierung des Werberechts, aber bei weitem noch nicht ausreichende Maßnahmen.

Ziele im Einzelnen:

  • Die Regelungen zu den Sonderveranstaltungen werden aufgehoben und die Bestimmungen über Schlussverkäufe und Jubiläumsverkäufe fallen weg.
  • Die Werbung mit Preisnachlässen, die in Wirklichkeit nicht gewährt werden, wird verboten.
  • Der Verbraucher wird Schutzobjekt des Gesetzes (z.B.: Belästigung der Verbraucher durch unerbetene Telefax-, SMS- oder E-Mail-Werbung wird verboten).
  • Durch das Ausfüllen der Generalklausel (ehemals § 1 UWG jetzt § 3 UWG-Entwurf) mit einem Katalog von Beispielsfällen soll das Gesetz transparenter werden.
  • Den Verbänden wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Gewinnabschöpfungsanspruch zugesprochen.

Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung Gesetzentwurf.

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