Durch den Gesetzentwurf sollen die Vorschriften über die erlaubnisfreien Nutzungen für Bildung und Wissenschaft neu geordnet, konsolidiert und vereinfacht werden, um ihre Auffindbarkeit und Verständlichkeit für unterschiedlichste Anwender zu verbessern. Zugleich sollen die Erlaubnistatbestände, soweit geboten und nach derzeitigem Unionsrecht zulässig, erweitert werden, um insbesondere die Potenziale von Digitalisierung und Vernetzung für Unterricht und Wissenschaft besser zu erschließen. Um den berechtigten Interessen der Rechtsinhaber Rechnung zu tragen, also insbesondere der wissenschaftlichen Autoren und der Fachverlage, sollen gesetzlich erlaubte Nutzungen regelmäßig angemessen vergütet werden. Auch der Verleger soll künftig an der angemessenen Vergütung beteiligt werden können.