Der Gesetzentwurf stellt den ersten Schritt bezüglich der erforderlichen umfangreichen Umsetzung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) in nationales Recht dar und beschränkt sich auf besonders dringliche Aspekte der EU-Richtlinie, den Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf Online-Nutzungen (Presseverleger-Leistungsschutzrecht, Artikel 15 DSM-RL) und den Anspruch auf einen gerechten Ausgleich (Verlegerbeteiligung, Artikel 16 DSM-RL).