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Ziel des Gesetzes

Da nicht nur die jeweiligen Bundesregierungen seit 1965 ein Gesetzesvorhaben bejahen, sondern auch in der Rechtswissenschaft eine Reform begrüßt wird, sei eine Gesetzesreform längst überfällig, so die Bundesregierung. Durch die Reform soll die Position der Urheber und der ausübenden Künstler gegenüber den Verwertern gestärkt werden. Demgemäß enthält der Entwurf Regelungen für Verträge zwischen Urhebern und Verwertern (Zur detaillierten Zielsetzung und Begründung des Entwurfs vergleiche Regierungsentwurf).

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