beck-aktuell_Gesetzgebung_Logo_Welle_trans
aktuell_gesetzgebung

Ziel des Gesetzes

Folgende Ziele der Unternehmensteuerreform sind in dem Eckpunktepapier der Bundesregierung formuliert:

Ersetzung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
Wie die Bundesregierung mitteilte, soll die Körperschaftsteuer durch eine föderale Unternehmensteuer und die Gewerbesteuer durch eine kommunale Unternehmensteuer ersetzt werden. Die föderale Unternehmensteuer stünde dem Bund und den Ländern zu. Die kommunale Unternehmensteuer würde den Kommunen zukommen. Beide Steuern sollen eine einheitliche Bemessungsgrundlage bekommen.

Senkung der Belastung der Körperschaften
Die nominale Belastung der Körperschaften wird laut Bundesregierung zum 01.01.2008 auf unter 30 Prozent sinken. Heute liege die Belastung der Unternehmen durchschnittlich bei 38,65 Prozent. Neben den Körperschaften würden auch die der Einkommensteuer unterliegenden Personengesellschaften von der Reform profitieren. Zwei Modelle würden derzeit geprüft: Zum einen könnten Rücklagen steuerlich gefördert werden, die später für Investitionen genutzt werden sollen. Eine andere Möglichkeit sei eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns.

Anreiz zur Kapitalflucht nehmen
Beabsichtigt sei auch, eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einzuführen. Dabei werden Steuern zum Beispiel auf Zinsen pauschal mit einem festen Satz erhoben. Der Steuerabzug für ermittelte Zinsen würde dann direkt bei der auszahlenden Bank vorgenommen und an das Finanzamt weitergeleitet. Werden Unternehmen vererbt und dann fortgeführt, sollen unter bestimmten Voraussetzungen Steuervorteile gelten.

Abwanderung von Steuern ins Ausland vermeiden
Geprüft werden nach Angaben der Bundesregierung auch Maßnahmen, die die Finanzen der Kommunen verstetigen. Deren Einnahmen seien unter anderem an die zu versteuernden Gewinne der Unternehmen geknüpft. So sollen Fehlanreize zur Verlagerung von Gewinnen in das niedriger besteuernde Ausland beseitigt werden. Denn heute sei es möglich, Unternehmen durch Darlehen anstelle von Eigenkapital zu finanzieren. Der für die Darlehen gezahlte Zins mindere den in Deutschland zu versteuernden Gewinn und damit auch die Steuerlast. Der Kapitalgeber sitze in einer Steueroase und müsse für die erhaltenen Zinsen kaum Steuern zahlen.

Diese Meldung teilen:

Anzeigen

Neuerscheinungen bei C.H.BECK

Teilen:

Menü