Das Kernziel der vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums, das Steuerrecht einfacher handhabbar zu machen.
Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts
Bei den Reisekosten gehe es insbesondere um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Frage der Besteuerung von Dienstwagen. In dem Massenverfahren der Abrechnung von Dienstreisen soll der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert werden. Dies soll mit dem Gesetzesentwurf durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Bei Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen, die in der Steuererklärung angesetzt werden können, soll es auf die Dauer der Abwesenheit ankommen. Hier sollen die Mindestabwesenheitszeiten verringert und statt der bisherigen dreistufigen Staffelung eine zweistufige Staffelung eingeführt werden. Zum Beispiel gibt es bislang eine Pauschale von 6 Euro bei Abwesenheiten zwischen 8 und 14 Stunden und eine Pauschale von 12 Euro bei Abwesenheiten zwischen 14 und 24 Stunden. Zukünftig fällt die niedrigste Pauschale von 6 Euro weg, und zwischen 8 und 24 Stunden Abwesenheit greift schon die Pauschale von 12 Euro.
- Klarere und einheitlichere Regelungen seien im Zusammenhang mit Fahrten zur Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsorten, und für Fahrten bei weiträumigen Tätigkeitsgebieten vorgesehen – dies sowohl für die Frage des Werbungskostenabzugs als auch der Dienstwagenbesteuerung.
- Die Aufwendungen für die zusätzliche Unterkunft und Wohnung bei einer doppelten Haushaltsführung werden einfacher zu ermitteln sein. Zukünftig sollen die tatsächlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro im Monat vom Arbeitnehmer angesetzt werden können. Das erspart den Arbeitgebern die derzeit erforderliche Ermittlung der üblichen Vergleichsmiete.
- Zudem sollen die reisekostenrechtlichen Auslandstagegelder und die steuerlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand angeglichen werden.
Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung
Im Bereich der Unternehmensbesteuerung enthält die Formulierungshilfe folgende Maßnahmen, um das Unternehmenssteuerrecht effektiv weiterzuentwickeln:
- Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag soll von derzeit 511.500 Euro auf 1 Mio. Euro bzw. von 1.023.000 Euro auf 2 Mio. Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten angehoben werden. Dies entspreche einem Vorschlag aus dem Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit.
- Die Regelungen zur steuerlichen Organschaft sollen vereinfacht und an aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Dies betreffe sowohl die Durchführung als auch die formalen Voraussetzungen bei dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags, der Voraussetzung ist für eine Verlustverrechnung innerhalb eines Konzerns. So könnten zum Beispiel formale Fehler nachträglich korrigiert werden. Um Verfahrensökonomie und Rechtssicherheit zu erreichen, soll ein Feststellungsverfahren eingeführt werden.
- Die Ertragsteuerliche Organschaft soll zudem an Vorgaben der Europäischen Kommission und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst werden. Was in der Praxis bereits so gehandhabt wurde, soll nun gesetzlich geregelt werden: Auch EU/EWR-Gesellschaften, die einen Verwaltungssitz in Deutschland haben, sollen Organgesellschaft sein können, also Teil eines Gewinnabführungsvertrags.