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Ziel des Gesetzes

Das Gesetz will Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Dazu werden die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt „gedeckelt“. Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Bagatellversstößen gegen das Urheberrecht aufbauen. Deshalb sollen die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer fortan regelmäßig auf 155,30 Euro gedeckelt werden.

Gewinnspiele können Unternehmen künftig nicht mehr massenhaft per Anruf verabreden, das muss jetzt in Textform passieren. Bei diesen Verträgen gehen Verbraucher oft langfristige Verpflichtungen ein, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Es darf sich nicht mehr lohnen, Verbraucher am Telefon zu überrumpeln, deshalb werden die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht.

Beim wichtigen Inkasso-Wesen sorgt das Gesetz für mehr Transparenz. Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen in- und ausländische Inkassodienstleister aussprechen. 

Im Wettbewerbsrecht kann sich der Kläger künftig nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen. 

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