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Ziel des Gesetzes

Richtlinienumsetzung

Zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind müssen laut der Begründung zum Gesetzentwurf das Wertpapierprospektgesetz und das Wertpapierhandelsgesetz angepasst werden. Änderungsbedarf in Rechtsverordnungen ergebe sich in der Wertpapierhandels- und Insiderverzeichnisverordnung sowie in der Wertpapierprospektgebührenverordnung.

Inhalt der neuen Regelungen

  • Erhöhung der Obergrenzen für die Ausnahmen für Klein- und Daueremissionen vom Anwendungsbereich des Wertpapierprospektgesetzes
  • Erhöhung der Schwellenwerte für Ausnahmen von der Prospektpflicht
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Prospektfreiheit von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Herstellung eines Gleichlaufs zwischen dem Begriff des qualifizierten Anlegers nach dem Wertpapierprospektgesetz und jenem des professionellen Kunden nach dem Wertpapierhandelsgesetz
  • Zulässigkeit des dreiteiligen Prospekts auch bei Basisprospekten
  • unmittelbare Aktualisierung des Registrierungsformular durch Nachträge
  • ersatzlose Abschaffung des jährlichen Dokuments
  • Aufnahme von Schlüsselinformationen in die Zusammenfassung

Weitere pnktuelle Änderungen

Neben den Änderungen, die auf die Umsetzung der Änderungsrichtlinie zurückzuführen sind, enthält das Gesetz weitere punktuelle Änderungen des Wertpapierprospektgesetzes sowie Änderungen des Börsengesetzes. Ferner sollen das Restrukturierungsfondsgesetz und in der Folge die Restrukturierungsfonds- Verordnung geändert werden. Durch die Änderung werde bei der Bemessungsgrundlage für die Bankenabgabe ein zusätzlicher Abzugsposten für Verbindlichkeiten und Treuhandverbindlichkeiten aus dem Förderkreditgeschäft eingeführt.

Informationen zum Gesetzgebungsverfahren der Prospektrichtlinie finden Sie im Gesetzgebungsarchiv.

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