beck-aktuell_Gesetzgebung_Logo_Welle_trans
aktuell_gesetzgebung

Ziel des Gesetzes

Mit dem von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes soll die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzsteuergrenze dauerhaft bei 500.000 Euro bleiben, teilt der Bundestag mit.

Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31. Dezember 2011 auslaufen. Die Koalitionsfraktionen wollen die Befristung aufheben, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.

In der Begründung zum Gestzentwurf heißt es, die Umsatzsteuer entstehe grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde.  Auf die Bezahlung durch den Kunden komme es nicht an. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 Euro könnten jedoch statt dieser „Soll-Versteuerung“ die „Ist-Versteuerung“ wählen. Danach entstehe die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, indem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt habe somit erst dann zu erfolgen, wenn der Kunde gezahlt hat.

Diese Meldung teilen:

Anzeigen

Neuerscheinungen bei C.H.BECK

Teilen:

Menü