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Ziel des Gesetzes

Ziel: Anlegern Grundlage für Investitionsentscheidungen liefern
Ziel der Richtlinie ist es laut Pressedienst des Bundestages, wichtige Unternehmensinformationen europaweit bekannt zu geben und in Datenbanken verfügbar zu halten. Dadurch sollen Anleger eine ausreichende Grundlage für ihre Investitionsentscheidungen erhalten. Die Regierung will Transparenz am Kapitalmarkt herstellen, die Unternehmen aber nicht mit bürokratischen Pflichten belasten. Aus diesem Grund möchte sie die Richtlinie im Wesentlichen "eins zu eins" umsetzen. Eine Ausnahme sei allerdings die strengere Veröffentlichungspflicht von Insider-Informationen. Diese sei bereits geltendes Recht in Deutschland und entspreche den Vorgaben der EU-Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation.

"Unbemerktes Anschleichen" an Emittenten von Wertpapieren erschweren 
Daneben soll die Transparenz bei insolventen Unternehmen wiederhergestellt werden, damit die Veröffentlichungspflichten auch im Insolvenzfall erfüllt werden. Die notwendigen Mittel seien bereitzustellen, um die Anleger bei einer Insolvenz mit den erforderlichen Informationen zu versorgen. Weiter soll bei der Veröffentlichung von Stimmrechten ein "unbemerktes Anschleichen" an die Emittenten von Wertpapieren erschwert werden. Der Entwurf sieht hierzu nach Angaben des Bundestages vor, die Meldeschwellen bei Veränderungen von Stimmrechtsanteilen mit 15, 20 und 30 Prozent festzulegen. Eine Meldeschwelle bei drei Prozent soll zusätzlich für bessere Transparenz sorgen.

Änderungen der Regelungen über Stimmrechtsmitteilungen
Vorgesehen seien überdies weitere Änderungen an Regelungen über Stimmrechtsmitteilungen, informiert der Bundestag weiter. Unter anderem sollen mehrere Ausnahmen von der Mitteilungspflicht geschaffen werden. Die Nichtberücksichtigung von Stimmrechten aus Aktien im Handelsbestand soll auf fünf Prozent begrenzt werden. Auf das Erfordernis, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Befreiung des Handelsbestandes zu beantragen, will die Bundesregierung verzichten, um so zur Entbürokratisierung des Kapitalmarktrechts beizutragen.

Weitere Vorschriften
Neu ist darüber hinaus die Einführung einer Meldepflicht für das Halten von bestimmten Finanzinstrumenten, die zum Aktienerwerb berechtigen. Der Entwurf legt ferner Pflichten zur Veröffentlichung, Speicherung und zum Inhalt von Jahres- und Halbjahresfinanzberichten sowie zu Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung fest. Ein "Bilanzeid" soll sicherstellen, dass die verantwortlichen Personen die Verhältnisse des Unternehmens in den Finanzberichten richtig darstellen. Im Wertpapierhandelsgesetz will das Kabinett das "Herkunftstaatsprinzip" für die Adressaten von Transparenzpflichten einführen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung soll dann nicht mehr die Zulassung des Emittenten an einer inländischen Börse, sondern sein Sitz in Deutschland für die Anwendung der deutschen Veröffentlichungsvorschriften und für die Aufsicht durch die Bafin erforderlich sein.

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